Eine Ausschreibung ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch öffentliche Bekanntmachung wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe ein- geladen. Bei Auftragsvolumen oberhalb bestimmter Schwellen- werte muss EU-weit ausgeschrieben werden, ansonsten genügt eine nationale Bekanntmachung. Die geforderte Leistung muss eindeutig und umfassend beschrieben sein. Die Ermittlung des „Bestbieters“ unterliegt dann klaren Regeln: Zunächst werden die Angebote formell geprüft, dann werden die Bieter anhand der ge- forderten Eignungskriterien beurteilt, und schließlich erfolgt die inhaltliche Bewertung und Reihung der Angebote anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien (vgl. Kapitel 10.2). Um das Dis- kriminierungsverbot gegenüber anderen Bietern zu erfüllen, müs- sen bereits vor der Ausschreibung Eignungs- und Zuschlagskrite- rien definiert werden, die später nicht geändert werden dürfen. Eine Nachverhandlung über Inhalt und Preis eines Angebots ist also nicht zulässig. @de